| Thema: |
|
||
| Autor: | Bozbar! | ||
| Datum: | 04.08.25 15:52 | ||
| Antwort auf: | Re:Ab wann beginnt Ladendiebstahl? von G'Kyl | ||
>>Nope, sobald Du im Laden auch schon vor der Kasse Dinge in deine Hosentasche steckst "schließt Du allein durch diesen tatsächlichen Vorgang die Sachherrschaft des Bestohlenen aus und begründest eigenen ausschließlichen Gewahrsam. Die Verkehrsauffassung weist daher im Regelfall einer Person, die einen Gegenstand in der Tasche ihrer Kleidung trägt, die ausschließliche Sachherrschaft zu, und zwar auch dann, wenn er sich noch im Gewahrsamsbereich des Berechtigten befindet." ;-) > >Ui, krass. Dann ist es einfach nur Kulanz vieler Läden, dass man Artikel auch bei sich transportieren kann, so lange man sie an der Kasse dann bezahlt? Ja, war mir auch nicht wirklich bewusst, bis hier im örtlichen Rewe vor kurzem ein Schild am Eingang aufgestellt wurde, auf dem darauf hingewiesen wurde, dass man bitte, um Verwechselungen auszuschließen, keine selbt mitgebrachten Taschen/Rucksäcke mit in den Laden nehmen soll. Ich nehme nämlich auch immer einen eigenen Korb (der offenbar unproblematisch ist, da man reinschauen kann) oder Tasche mit, letztere aber auch nur für den Einkauf und packe dann dennoch erst mal alles in einen Warenkorb oder Wagen. Problematisch sind wohl eher die Leute, die ihren Rucksack mitnehmen und dann beim Einkauf schon die Sachen in den Rucksack packen. |
|||
| < antworten > | |||