| Thema: |
|
||
| Autor: | Doki Nafaso | ||
| Datum: | 04.08.25 17:14 | ||
| Antwort auf: | Re:Ab wann beginnt Ladendiebstahl? von G'Kyl | ||
>>Nope, sobald Du im Laden auch schon vor der Kasse Dinge in deine Hosentasche steckst "schließt Du allein durch diesen tatsächlichen Vorgang die Sachherrschaft des Bestohlenen aus und begründest eigenen ausschließlichen Gewahrsam. Die Verkehrsauffassung weist daher im Regelfall einer Person, die einen Gegenstand in der Tasche ihrer Kleidung trägt, die ausschließliche Sachherrschaft zu, und zwar auch dann, wenn er sich noch im Gewahrsamsbereich des Berechtigten befindet." ;-) > >Ui, krass. Du findest es krass, dass man im Laden *nicht* einfach Ware in die Hosentasche stecken darf? |
|||
| < antworten > | |||