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| Autor: | Kola | ||
| Datum: | 04.08.25 17:29 | ||
| Antwort auf: | Re:Ab wann beginnt Ladendiebstahl? von sYntiq | ||
Der Diebstahl ist vollendet, wenn der Täter neuen Gewahrsam an der Sache erlangt hat, also die tatsächliche Sachherrschaft inne hat und den Eigentümer hiervon ausschließt. Das dürfte geschehen sein, nachdem du durch das Türchen gegangen bist (außer der Laden geht dann noch weiter oder dergleichen). Du hattest aber ohnehin keinen Vorsatz; der muss bei Tatbegehung vorliegen. |
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