Thema:
Re:Der Fall Ballweg flat
Autor: _bla_
Datum:05.08.25 16:59
Antwort auf:Re:Der Fall Ballweg von Zinkhal

>Die U-Haft darf in einem funktionierenden Rechtsstaat nur bei klarer Beweislage und hinreichender Flucht- oder Verdunkelungsgefahr verhängt werden. Wenn nach so langer Haft am Ende faktisch kein substanzielles Urteil steht, wirft das grundsätzliche Fragen zur Verhältnismäßigkeit auf. Unabhängig davon, wie man zur Person Ballweg steht.

Das finde ich jetzt eine etwas schwierige Aussage. Eine klare Beweislage lässt sich doch oft erst mit einem gewissen zeitlichen Aufwand herstellen, und wenn in dieser Zeit der Tatverdächtige frei rumlaufen dürfte, könnte er längst geflohen sein oder Beweise vernichtet haben.

Und das Gericht entscheidet über Schuld und Unschuld und Untersuchungshaft ist keine Vorverurteilung. Rechtsstaatlich bedenklich finde ich eher die Verhältnisse in Japan, wo eine Untersuchungshaft praktisch immer zur Verurteilung führt. Das es Prozesse gibt, bei denen die Staatsanwaltschaft die Belege für Ausreichend hält, aber das Gericht am Ende dann „im Zweifel für den Angeklagten“ entscheidet, finde ich ebenfalls unproblematisch. Und sowas wie „na mindestens eine Verurteilung zweiter Klasse muss doch drin sein“ finde ich auch schwierig. Wenn in einem Mordprozess am Ende es zu keiner Verurteilung kommt, weil es am Ende des Prozesses die Beweise für eine Tatbeteiligung des Verdächtigen nicht als ausreichend angesehen werden, sagt man doch auch nicht: Na wenn nicht wenigstens eine Verurteilung wegen schwerer Körperverletzung 100% sicher drin ist, kommt U-Haft nicht in Frage.


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