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| Autor: | Phil Gates | ||
| Datum: | 15.08.25 09:40 | ||
| Antwort auf: | vielleicht auch... von Lester Freamon | ||
>.... weil der Strafvollzug Ländersache ist und das BMJ den deswegen nicht zahlen muss? ebensowenig wie die meisten Justizgehälter. ich denke eher, dass er sich das anekdotisch mit getrennten Haushalten schön gerechnet hat, oder? :) >---------------------- >Gesendet mit M! v.2.7.1 beta 2 Nein. Die Gerichtsgebühren, Geldstrafen etc. Gehen in den Haushalt des jeweiligen Landes. Der Bund kassiert nur für die Bundesgerichte. Ich sehe als Wirtschaftsanwalt natürlich vor allem Sachen mit hohen Streitwerten, aber selbst bei einer Klage mit 50.000 Streitwert bist Du schnell mal bei 2.000 Euro allein an Gerichtsgebühren. Die sind schnell zusammen. Handwerkerpfusch, Verkehrsunfall, Rückabwicklung Autokauf… wie gesagt, von Wirtschaftssachen wie Patentstreit, Post-M&A usw. gar nicht zu reden. gesendet mit m!client für iOS |
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