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| Autor: | Phil Gates | ||
| Datum: | 15.08.25 16:19 | ||
| Antwort auf: | Boah, danke für das nette Angebot! von Pfombo | ||
>[https://ibb.co/jksmG26H] >[https://ibb.co/nxnS4n8] >[https://ibb.co/r2q2gkbQ] >[https://ibb.co/N2xwFWp4] >[https://ibb.co/cX8GnsVn] > >Hier die 5 Seiten gescannt und geschwärzt. Wie Scam wirkt es nicht, ich glaube, es geht wirklich um meinen Analogue Pocket Import, aber richtig sieht das auch nicht aus. Ich hoffe, ich finde noch ne Quittung, dass ich das bezahlt hab. Erinnern kann ich mich jedenfalls nicht mehr exakt. Jedoch hab ich noch im Kopf, dass ich mal Zollgebühren bar und abgezählt nem Boten übergeben hab (die können ja nich wechseln) und bin mir relativ sicher, dass diese Forderung daher ein Fehler ist. > >Freue mich über Tipps. Also, das Ding ist wie vermutet schon formal nicht in Ordnung und verstößt gegen die Informationspflichten nach § 13a RDG: S. 2 wird behauptet, Forderungsgrund "Vertrag" und Vertragsschluss "persönlich". Du hast mit FedEx keinen Vertrag, den hat der Versender. Dann steht da "Speditionskosten". In Wahrheit wird es aber eher um Auslagen gelten. Es geht noch weiter: Auf S. 3 heißt es, dass "Mahngebühren" und "Recherchekosten" geltend gemacht werden. Erstens haben die wohl nicht gemahnt. Zweitens dürfen Mahngebühren nicht höher als EUR 2,50 sein. Drittens: Recherchegebühren müssten sie nachweisen. Sie schreiben aber auf S. 2, dass sie Deine Daten von FedEx erhalten haben. Es wurde also nichts recherchiert, bzw. war das nicht erforderlich. Dann noch ein Klopper: Die schreiben, dass sich die Inkassogebühren reduzieren, wenn Du innerhalb von 14 Tagen bezahlst. Das ist aber genau umgekehrt. Die reduzieren sich nicht auf 0,5, sie erhöhen sich auf 0,9, wenn Du nicht innerhalb 14 Tagen bezahlst, Nr. 2300 Abs. 2 VV RVG. Die Forderung ist also mal gut und gerne 40 Euro zu hoch. Mein Ratschlag wäre: Der Forderung nach Grund und Höhe bestreiten. Du hast keinen Vertrag mit FedEx gehabt, nie eine Rechnung erhalten und kannst daher nicht nachvollziehen um was es eigentlich geht. Wenn Sie Dir belegen können, dass Du irgendwas bei FedEx beauftragt und eine Rechnung erhalten, aber nicht bezahlt hast, würdest Du aber natürlich bezahlen. Und dann schreib denen noch sinngemäß das, was ich zu dem Inkassothema geschrieben habe. Verstöße gegen § 13a RDG sind bußgeldbewehrt, daher mal beim Bundesamt für Justiz in Bonn anschwärzen, dann bekommen die einen auf den Deckel und ggf. die Registrierung entzogen, wenn sich da die Beschwerden häufen. Du kannst auch noch die Verbraucherzentrale informieren, die sind ganz heiß auf solche Fälle, das weiß ich aus eigener Erfahrung, weil wir ein Inkassobüro vertreten und dauernd Ärger mit der VZ haben :-D |
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