| Thema: |
|
||
| Autor: | RouWa | ||
| Datum: | 16.08.25 16:15 | ||
| Antwort auf: | Re:blöde Frage von Phil Gates | ||
>2 Jahre ist die Gewährleistungsfrist. Nach 12 Monaten muss ja der Käufer den Nachweis erbringen, dass der Mangel schon bei Übergabe bestand. Wie läuft das aus Sicht eines klagenden Käufers vor Gericht ab? Will das Gericht dann Fotos oder Videos vom Zeitpunkt des Kaufs? |
|||
| < antworten > | |||