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| Autor: | Phil Gates | ||
| Datum: | 16.08.25 20:33 | ||
| Antwort auf: | Re:blöde Frage von RouWa | ||
>>2 Jahre ist die Gewährleistungsfrist. > >Nach 12 Monaten muss ja der Käufer den Nachweis erbringen, dass der Mangel schon bei Übergabe bestand. Wie läuft das aus Sicht eines klagenden Käufers vor Gericht ab? Will das Gericht dann Fotos oder Videos vom Zeitpunkt des Kaufs? Sachverständiger. In der Regel aber viel zu teuer, wenn der Verkäufer ein schlechtes Gewissen hat, kommt es so weit nicht. Wenn man nicht VW heißt. gesendet mit m!client für iOS |
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