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| Autor: | JPS | ||
| Datum: | 20.08.25 11:52 | ||
| Antwort auf: | Haftkautionszahlungen in DE von thestraightedge | ||
>[https://www.spiegel.de/panorama/justiz/hanau-neffe-zahlt-mehr-als-17-000-euro-in-bar-und-rettet-onkel-so-vor-haft-a-e81c6eaa-6419-47b0-9696-da493d7bc66b?sara_ref=re-so-app-sh] > >Schnalle ich nicht. Offenbar krasser Verbrecher Naja, gefährliche Körperverletzung, Betrug und das Fahren ohne Führerschein hört sich nicht direkt nach "krassem Verbrecher", sondern nach dem typischen, nicht in die Gesellschaft integrierten Wiederholungstäter aus der Unterschicht/Parallelgesellschaft an, wie tausende bei uns herumlaufen. Bei Untersuchungshaft wird dann eben die Fluchtgefahr gegen die zu erwartenden Strafe abgewogen. Und die Strafe wird in Deutschland trotz der Anzahl der Taten offenbar nicht allzu hoch ausfallen, so dass 17k als angemessen festgelegt wurden. Das Problem ist also eher, dass solche Typen auch als Wiederholungstäter nicht wirklich viel zu befürchten haben und weniger ob die dann auf Kosten des Steuerzahlers in Untersuchungshaft sitzen oder sich mit einem fünfstelligen Betrag davon freikaufen können. Dabei geht es dann auch nur um die Zeit bis zur Verhandlung. Er hat sich also damit noch nicht von der jeweiligen Strafe freigekauft, außer er flieht ins Ausland oder taucht unter. Wenn er ins Ausland flieht, der Staat die 17k einbehalten kann und keine Kosten für die Unterbringung anfallen, wäre das sogar der Best Case für alle Seiten. |
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