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| Autor: | JPS | ||
| Datum: | 20.08.25 13:22 | ||
| Antwort auf: | Re:Haftkautionszahlungen in DE von Matt | ||
>>Dabei geht es dann auch nur um die Zeit bis zur Verhandlung. Er hat sich also damit noch nicht von der jeweiligen Strafe freigekauft, außer er flieht ins Ausland oder taucht unter. Wenn er ins Ausland flieht, der Staat die 17k einbehalten kann und keine Kosten für die Unterbringung anfallen, wäre das sogar der Best Case für alle Seiten. > >Die Haftbefehle sind doch eher wegen ausstehender Geldstrafen ausgestellt gewesen. Geldstrafe bezahlt, Haftbefehl aufgehoben. Von Kaution habe ich nichts gelesen im Artikel. ChatGPT meint zum ursprünglichen Bericht der Polizei: [https://i.imgur.com/0M8lHyR.png] |
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