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| Autor: | Nehemia | ||
| Datum: | 21.08.25 10:10 | ||
| Antwort auf: | Politik in DE und der EU Nummer 35 von Matze | ||
Kann man zur Hafterleichterung das Geschlecht wechseln...und anerkannt werden. [https://taz.de/Nach-Aenderung-des-Geschlechtseintrages/!6105228/] Was ich nicht verstehe ist der letzte Satz im Artikel: Die Entscheidung liege bei der Gefängnisleitung und hänge von einem Aufnahmegespräch ab, erklärte die JVA Chemnitz. Weiter oben steht aber: Nach Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes im November 2024 änderte die damals männliche Person ihren Geschlechtseintrag und Vornamen. Durch das Gesetz ist dies ohne psychologische Begutachtung und richterlichen Beschluss möglich. Wie kann also die Gefängnisleitung mit ihrer Entscheidung ein Gesetz umgehen? |
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