Thema:
Nur in D flat
Autor: Nehemia
Datum:21.08.25 10:10
Antwort auf:Politik in DE und der EU Nummer 35 von Matze

Kann man zur Hafterleichterung das Geschlecht wechseln...und anerkannt werden.

[https://taz.de/Nach-Aenderung-des-Geschlechtseintrages/!6105228/]

Was ich nicht verstehe ist der letzte Satz im Artikel: Die Entscheidung liege bei der Gefängnisleitung und hänge von einem Aufnahmegespräch ab, erklärte die JVA Chemnitz.

Weiter oben steht aber: Nach Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes im November 2024 änderte die damals männliche Person ihren Geschlechts­eintrag und Vornamen. Durch das Gesetz ist dies ohne psychologische Begutachtung und richterlichen Beschluss möglich.

Wie kann also die Gefängnisleitung mit ihrer Entscheidung ein Gesetz umgehen?


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