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| Autor: | suicuique | ||
| Datum: | 21.08.25 10:18 | ||
| Antwort auf: | Nur in D von Nehemia | ||
>Kann man zur Hafterleichterung das Geschlecht wechseln...und anerkannt werden. > >[https://taz.de/Nach-Aenderung-des-Geschlechtseintrages/!6105228/] > >Was ich nicht verstehe ist der letzte Satz im Artikel: Die Entscheidung liege bei der Gefängnisleitung und hänge von einem Aufnahmegespräch ab, erklärte die JVA Chemnitz. > >Weiter oben steht aber: Nach Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes im November 2024 änderte die damals männliche Person ihren Geschlechtseintrag und Vornamen. Durch das Gesetz ist dies ohne psychologische Begutachtung und richterlichen Beschluss möglich. > >Wie kann also die Gefängnisleitung mit ihrer Entscheidung ein Gesetz umgehen? Ein ausreichend komplexes Regelsystem wird immer Regeln enthalten die widersprüchlich sind. Von daher ist es keine große Überraschung wenn es dazu kommen kann dass Gesetze gegeneinander abgewogen werden. Beispiel: Dein passives und aktives Wahlrecht ist gesetzlich verankert. Kann aber in gewissen Fällen dennoch eingeschränkt werden. Ganz ohne Skandal ;) gruß |
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