Thema:
Re:Nur in D flat
Autor: Nehemia
Datum:21.08.25 10:31
Antwort auf:Re:Nur in D von suicuique

>Beispiel: Dein passives und aktives Wahlrecht ist gesetzlich verankert. Kann aber in gewissen Fällen dennoch eingeschränkt werden. Ganz ohne Skandal ;)

Das ist ein schlechtes Beispiel, wenn ich den Text hier richtig deute [https://www.bundeswahlleiterin.de/service/glossar/a/aberkennung-wahlrecht.html]

Dem Aberkennen geht ein Richterspruch voraus. Das ist doch eine ganz andere Hausnummer als ein Gespräch mit einer Gefägnisleitung.


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