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| Autor: | Nehemia | ||
| Datum: | 21.08.25 10:31 | ||
| Antwort auf: | Re:Nur in D von suicuique | ||
>Beispiel: Dein passives und aktives Wahlrecht ist gesetzlich verankert. Kann aber in gewissen Fällen dennoch eingeschränkt werden. Ganz ohne Skandal ;) Das ist ein schlechtes Beispiel, wenn ich den Text hier richtig deute [https://www.bundeswahlleiterin.de/service/glossar/a/aberkennung-wahlrecht.html] Dem Aberkennen geht ein Richterspruch voraus. Das ist doch eine ganz andere Hausnummer als ein Gespräch mit einer Gefägnisleitung. |
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