Thema:
Re:Nur in D flat
Autor: suicuique
Datum:21.08.25 10:36
Antwort auf:Re:Nur in D von Nehemia

>>Beispiel: Dein passives und aktives Wahlrecht ist gesetzlich verankert. Kann aber in gewissen Fällen dennoch eingeschränkt werden. Ganz ohne Skandal ;)
>
>Das ist ein schlechtes Beispiel, wenn ich den Text hier richtig deute [https://www.bundeswahlleiterin.de/service/glossar/a/aberkennung-wahlrecht.html]
>
>Dem Aberkennen geht ein Richterspruch voraus. Das ist doch eine ganz andere Hausnummer als ein Gespräch mit einer Gefägnisleitung.


Ich habe nicht behauptet dass die Anforderung an die Abwägung im meinem Fall vergleichbar wären. Ändert nichts an der Tatsache dass ständig abgewogen wird.

Mir einer(!) Ausnahme: der Würde des Menschen. Ist auch die einzige Passage die explizit als "unantastbar" festgelegt wird.
Ich werde nicht müde das zu betonen :)

gruß


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