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| Autor: | Telemesse | ||
| Datum: | 21.08.25 11:08 | ||
| Antwort auf: | Nur in D von Nehemia | ||
>Kann man zur Hafterleichterung das Geschlecht wechseln...und anerkannt werden. > >[https://taz.de/Nach-Aenderung-des-Geschlechtseintrages/!6105228/] > >Was ich nicht verstehe ist der letzte Satz im Artikel: Die Entscheidung liege bei der Gefängnisleitung und hänge von einem Aufnahmegespräch ab, erklärte die JVA Chemnitz. > >Weiter oben steht aber: Nach Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes im November 2024 änderte die damals männliche Person ihren Geschlechtseintrag und Vornamen. Durch das Gesetz ist dies ohne psychologische Begutachtung und richterlichen Beschluss möglich. > >Wie kann also die Gefängnisleitung mit ihrer Entscheidung ein Gesetz umgehen? Evtl. gibt es ja so etwas wie ein Hausrecht der Gefängnisse. Wenn also eine gewisse Gefährdungslage dagegen spricht, kann evtl. die Aufnahme verweigert werden. Dieser Fall, ebenso wie die causa Maja T zeigt eben deutlich die Absurdität dieses Gesetzes in seiner jetzigen Form. Der Rechtsstaat läßt sich öffentlich verhöhnen und hat selbst alle Mittel ausgeschlossen um diese Verhöhnung zu beenden. Das muss man erst mal hinbekommen. |
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