Thema:
Re:Nur in D flat
Autor: Matze
Datum:21.08.25 11:54
Antwort auf:Re:Nur in D von Telemesse

>Evtl. gibt es ja so etwas wie ein Hausrecht der Gefängnisse. Wenn also eine gewisse Gefährdungslage dagegen spricht, kann evtl. die Aufnahme verweigert werden.

Das ist doch ganz klar im Gesetz geregelt:

"Betreffend den Zugang zu Einrichtungen und Räumen sowie die Teilnahme an Veranstaltungen bleiben die Vertragsfreiheit und das Hausrecht des jeweiligen Eigentümers oder Besitzers sowie das Recht juristischer Personen, ihre Angelegenheiten durch Satzung zu regeln, unberührt."

>Dieser Fall, ebenso wie die causa Maja T zeigt eben deutlich die Absurdität dieses Gesetzes in seiner jetzigen Form. Der Rechtsstaat läßt sich öffentlich verhöhnen und hat selbst alle Mittel ausgeschlossen um diese Verhöhnung zu beenden. Das muss man erst mal hinbekommen.

Ich sehe da keine Verhöhnung. Die Anstaltsleitung wird schnell erkennen, ob da jemand nur trollen will oder ob es ernst gemeint ist. Es ist richtig, das im Einzelfall zu entscheiden.


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