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| Autor: | Telemesse | ||
| Datum: | 21.08.25 13:23 | ||
| Antwort auf: | Re:Nur in D von Pezking | ||
>>>Kann man zur Hafterleichterung das Geschlecht wechseln...und anerkannt werden. >>> >>>[https://taz.de/Nach-Aenderung-des-Geschlechtseintrages/!6105228/] >>> >>>Was ich nicht verstehe ist der letzte Satz im Artikel: Die Entscheidung liege bei der Gefängnisleitung und hänge von einem Aufnahmegespräch ab, erklärte die JVA Chemnitz. >>> >>>Weiter oben steht aber: Nach Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes im November 2024 änderte die damals männliche Person ihren Geschlechtseintrag und Vornamen. Durch das Gesetz ist dies ohne psychologische Begutachtung und richterlichen Beschluss möglich. >>> >>>Wie kann also die Gefängnisleitung mit ihrer Entscheidung ein Gesetz umgehen? >> >>Evtl. gibt es ja so etwas wie ein Hausrecht der Gefängnisse. Wenn also eine gewisse Gefährdungslage dagegen spricht, kann evtl. die Aufnahme verweigert werden. > >Ja, das kann ich mir so einem speziellen Fall auch sehr gut vorstellen. Ein Gefängnis ist schließlich auch ein sehr spezielles "Haus" und ein besonders sensibler Mikrokosmos. Natürlich gibt es da Hürden, auf die man im normalen Zivilalltag nicht stößt. > >>Dieser Fall, ebenso wie die causa Maja T zeigt eben deutlich die Absurdität dieses Gesetzes in seiner jetzigen Form. > >IMO zeigt der Fall eher die Absurdität von Liebich auf. Es ist ja davon auszugehen das dieses Beispiel Schule macht. Insofern ist imo dringend eine Nachbesserung des Selbstbestimmungsgesetzes nötig, dass eben solchen Mißbrauch verhindert. Ein Schritt könnte z.b. sein das ein Identitätswechsel während eines laufenden Strafverfahren nicht mehr möglich ist. |
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