Thema:
Hafterleichterung? flat
Autor: Orrpus
Datum:21.08.25 13:58
Antwort auf:Nur in D von Nehemia

>Kann man zur Hafterleichterung das Geschlecht wechseln...und anerkannt werden.
>
>[https://taz.de/Nach-Aenderung-des-Geschlechtseintrages/!6105228/]


Wo steht in dem Artikel etwas von Hafterleichterung? Oder gelten Frauengefängnisse automatisch gegenüber Männergefängnissen als Hafterleichterung?

Gruß
Orrpus
>
>Was ich nicht verstehe ist der letzte Satz im Artikel: Die Entscheidung liege bei der Gefängnisleitung und hänge von einem Aufnahmegespräch ab, erklärte die JVA Chemnitz.
>
>Weiter oben steht aber: Nach Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes im November 2024 änderte die damals männliche Person ihren Geschlechts­eintrag und Vornamen. Durch das Gesetz ist dies ohne psychologische Begutachtung und richterlichen Beschluss möglich.
>
>Wie kann also die Gefängnisleitung mit ihrer Entscheidung ein Gesetz umgehen?


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