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| Autor: | Orrpus | ||
| Datum: | 21.08.25 13:58 | ||
| Antwort auf: | Nur in D von Nehemia | ||
>Kann man zur Hafterleichterung das Geschlecht wechseln...und anerkannt werden. > >[https://taz.de/Nach-Aenderung-des-Geschlechtseintrages/!6105228/] Wo steht in dem Artikel etwas von Hafterleichterung? Oder gelten Frauengefängnisse automatisch gegenüber Männergefängnissen als Hafterleichterung? Gruß Orrpus > >Was ich nicht verstehe ist der letzte Satz im Artikel: Die Entscheidung liege bei der Gefängnisleitung und hänge von einem Aufnahmegespräch ab, erklärte die JVA Chemnitz. > >Weiter oben steht aber: Nach Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes im November 2024 änderte die damals männliche Person ihren Geschlechtseintrag und Vornamen. Durch das Gesetz ist dies ohne psychologische Begutachtung und richterlichen Beschluss möglich. > >Wie kann also die Gefängnisleitung mit ihrer Entscheidung ein Gesetz umgehen? |
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