Thema:
Hui und Pfui: Aus dem Leben eines Anwalts flat
Autor: Phil Gates
Datum:28.08.25 13:55
Antwort auf:Hui oder Pfui #108 von Jassi

Pfui: Gegner klagt wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung an Fotos und Texten von seiner Webseite. Google-Rückwärtsbildersuche ergibt, dass es sich um Stock-Fotos handelt. Die Texte sind zu 99% KI-generiert. Darüber hinaus hat er sämtliche Formalia bei der Abmahnung gerissen, aber das ist in meinen Augen versuchter Prozessbetrug. 2 Wochen vorher ähnliche Soße: Ehemalige Geschäftspartnerin macht Urheberrechtsverletzung geltend. Vertreten durch eine nicht gerade unbekannte IP-Kanzlei. Es stellt sich heraus, dass 1. unsere Mandantin die Bilder mit KI generiert hat, 2. die angeblich kopierten Bilder, die nicht mal ähnlich waren, ebenfalls mit KI generiert waren und, jetzt kommt's, 3. die Gegenseite für die Erstellung ihrer Grafiken Vorlagen aus einer Datenbank genommen hat, die vorsieht, dass man die Vorlagen frei bearbeiten darf, aber dann die Ergebnisse wiederum unter diese Lizenzbedingungen fallen. Indem sie also Ansprüche geltend macht, verletzt sie die Lizenz und nicht unsere Mandantin.

Hui: Gestern Urteil in einer Arbeitnehmererfindersache erstritten. Arbeitgeber, großes Pharmaunternehmen, hat seit 2014 keine Vergütung für eine Erfindung bezahlt, die ein Blockbuster-Medikament betrifft. Umsatz weltweit ca. 1.000.000.000 p.a. Die Schlaumeier wollten nur Vergütung auf Umsätze in Deutschland bezahlen und natürlich auch zu einem lächerlich geringen Lizenzsatz. Das Gericht hat sie jetzt verdonnert und die Vergütungsformel festgesetzt. Zunächst vollstrecke ich jetzt mal den Auskunftsanspruch. Wenn meine Berechnungen nur ansatzweise zutreffen, bekommt die Mandantin einen deutlich siebenstelligen Betrag. Darauf haben die überhaupt keinen Bock.


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