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| Autor: | ps2602 | ||
| Datum: | 29.08.25 08:23 | ||
| Antwort auf: | Nachmeldung von selbstständigem(?) Einkommen von DocSnoek | ||
>Tach! (Ja, mich gibt's noch) > >Folgendes: meine Frau (Japanerin) arbeitet seit ein paar Jahren als "Freelancer" im Homeoffice von Deutschland aus für einen japanischen Dienstleister im Kundenservice. Sie verdient so rund 7000€ im Jahr, das Geld wird in Japan gezahlt und landet dort auf ihrem japanischen Konto. > >Freunde und Bekannte mit denen wir darüber gesprochen hatten meinten "Ach, dem Kleingeld geht keiner nach, lass es bei der Steuererklärung untern Tisch fallen." Jetzt ist sie aber darauf gekommen, dass sie das ganze nachträglich versteuern will. Und wie wir inzwischen wissen, muss das hier in Deutschland passieren. Das ganze lief die ganze Zeit in einer Grauzone, sie hat gearbeitet, ihre Stunden an den Dienstleister gemeldet, der hat sie dafür bezahlt. Alles ohne Sozialversicherung, keine Gewerbeanmeldung. > >Sie will jetzt Klarheit schaffen und alles ordentlich versteuern. Bloß: wie mach ich das? Einfach beim Finanzamt irgendwie nachmelden? >---------------------- >Gesendet mit M! v.2.7.1 beta 2 Ganz grob und vermutlich auch nicht vollständig (vielleicht meldet sich der Forums-Stb. Zinkhal dazu :) - 7000€ pro Jahr sind imo keine Kleinigkeit, insbesondere je nachdem was an weiteren Einkünften vorhanden ist - steuerpflichtig ist das hier in Deutschland, da deine Frau hier Ihren Wohnsitz hat. - rein rechtlich ist das eine Steuerverkürzung (5 Jahre Verjährung) vermutlich eher Hinterziehung (10 Jahre Verjährung) - von einem Anruf beim Finanzamt zwecks Mithilfe würde ich absehen, Vorgehensweise für eine strafbefreiende Selbstanzeige kann nur das Einreichen berichtigter vollständiger Erklärungen sein (Ausgaben im Zusammenhang der Tätigkeit können angegeben werden). - so würde es zumindest hier auf dem platten Land ablaufen, vielleicht in Düsseldorf weil rheinländische Frohnaturen und Millionärsdichte höher (7000€ Peanuts) nicht so streng, drauf ankommen lassen würde ich es nicht |
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