Thema:
Re:Nachmeldung von selbstständigem(?) Einkommen flat
Autor: Zinkhal
Datum:29.08.25 14:37
Antwort auf:Re:Nachmeldung von selbstständigem(?) Einkommen von ps2602

>>>>Tach! (Ja, mich gibt's noch)
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>>>>Folgendes: meine Frau (Japanerin) arbeitet seit ein paar Jahren als "Freelancer" im Homeoffice von Deutschland aus für einen japanischen Dienstleister im Kundenservice. Sie verdient so rund 7000€ im Jahr, das Geld wird in Japan gezahlt und landet dort auf ihrem japanischen Konto.
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>>>>Freunde und Bekannte mit denen wir darüber gesprochen hatten meinten "Ach, dem Kleingeld geht keiner nach, lass es bei der Steuererklärung untern Tisch fallen." Jetzt ist sie aber darauf gekommen, dass sie das ganze nachträglich versteuern will. Und wie wir inzwischen wissen, muss das hier in Deutschland passieren. Das ganze lief die ganze Zeit in einer Grauzone, sie hat gearbeitet, ihre Stunden an den Dienstleister gemeldet, der hat sie dafür bezahlt. Alles ohne Sozialversicherung, keine Gewerbeanmeldung.
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>>>>Sie will jetzt Klarheit schaffen und alles ordentlich versteuern. Bloß: wie mach ich das? Einfach beim Finanzamt irgendwie nachmelden?
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>>>>Gesendet mit M! v.2.7.1 beta 2
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>>>Ganz grob und vermutlich auch nicht vollständig (vielleicht meldet sich der Forums-Stb. Zinkhal dazu :)
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>>>- 7000€ pro Jahr sind imo keine Kleinigkeit, insbesondere je nachdem was an weiteren Einkünften vorhanden ist
>>>- steuerpflichtig ist das hier in Deutschland, da deine Frau hier Ihren Wohnsitz hat.
>>>- rein rechtlich ist das eine Steuerverkürzung (5 Jahre Verjährung) vermutlich eher Hinterziehung (10 Jahre Verjährung)
>>>- von einem Anruf beim Finanzamt zwecks Mithilfe würde ich absehen, Vorgehensweise für eine strafbefreiende Selbstanzeige kann nur das Einreichen berichtigter vollständiger Erklärungen sein (Ausgaben im Zusammenhang der Tätigkeit können angegeben werden).
>>>- so würde es zumindest hier auf dem platten Land ablaufen, vielleicht in Düsseldorf weil rheinländische Frohnaturen und Millionärsdichte höher (7000€ Peanuts) nicht so streng, drauf ankommen lassen würde ich es nicht
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>>Ich will dir da nicht widersprechen. Sehe es genauso.
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>>Möchte nur noch etwas ergänzen.
>>Steuerhinterziehung setzt Vorsatz voraus. Die entscheidende Frage ist daher, ob die subjektiven Tatbestandsvoraussetzungen erfüllt sind. Werden lediglich die letzten fünf Jahre (Annahme einer leichtfertigen Steuerverkürzung) korrigiert und die Jahre sechs bis zehn vorsätzlich ausgespart, liegt für diesen älteren Zeitraum klar eine vorsätzliche Steuerhinterziehung vor. Eine teilweise Berichtigung entfaltet keinerlei strafbefreiende Wirkung. Im Gegenteil: Eine Selbstanzeige ist nur dann wirksam, wenn sie vollständig sämtliche noch nicht verjährten Zeiträume umfasst. Das ist ganz dünnes Eis, wenn es nicht professionell vorbereitet wird.
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>>Aus diesem Grund ist es dringend geboten, im Rahmen einer Selbstanzeige die vollen zehn Jahre (soweit einschlägig) zu berichtigen. Alles andere wäre strafrechtlich riskant.
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>>Eigenmächtiger Kontakt zum Finanzamt ist unter keinen Umständen empfehlenswert. Ohne professionelle Begleitung droht eine faktische Selbstbelastung. Zudem fehlen hier wesentliche Sachverhaltsdetails, sodass eine rechtssichere Beurteilung aus der Ferne eh nicht möglich ist.
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>>Japan ist übrigens Teilnehmer am automatischen Informationsaustausch (AIA). Die dortigen Banken übermitteln relevante Kundendaten an die Heimatfinanzbehörden. „Aussitzen“ ist daher praktisch ausgeschlossen.
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>>Trotz DBA kann auch eine Steuerpflicht in Japan nicht ausgeschlossen werden. Da steckt schon so einiges drin. Ab zum Fachmann und prüfen lassen. Kostet jetzt halt Geld, aber irgendwie auch selbst schuld.
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>Danke für deine zusätzlichen Ausführungen, ich persönlich würde in so einem Fall auch alle Jahre nacherklären, die in den Hinterziehungszeitraum fallen. Mir war auch wichtig, dass man es nicht zu leicht nimmt, insbesondere ein Anruf vorab beim Finanzamt wird sicher nach hinten losgehen.


Ich sehe das genauso. Auf die Erklärungen, die der Mandant in den Vorjahren selbst erstellt hat, würde ich mich auch keinesfalls verlassen wollen. Heißt konkret, wir setzen zehn ESt-Erklärungen von Grund auf neu auf. Da darf nichts durchrutschen, sonst ist die strafbefreiende Wirkung hinfällig. Erst wenn alles vollständig vorliegt und mit Begleitschreiben beim Finanzamt eingereicht ist, würde ich Kontakt zum Finanzamt aufnehmen und hoffen, dass da im Hintergrund nicht schon irgendwas ermittelt wurde (positive Kenntnis).

Wenn das Ganze (im Worst-Case) seit zehn Jahren so läuft und jeweils rund TEUR 7 nicht erklärt wurden, summiert sich das erheblich. Abhängig von Veranlagungsform, persönlichem Steuersatz und Zinsen sprechen wir hier nicht von Peanuts. Ich hatte schon für weniger die Steuerfahndung im Nacken.


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