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| Autor: | Zinkhal | ||
| Datum: | 29.08.25 16:51 | ||
| Antwort auf: | n/t von harukathor | ||
>Da sich hier Steuerschauverständige zu Wort gemeldet haben, lösch ich den Beitrag. Zumindest ein Finanzamt bei München (bzw. ein Bekannter da) scheint das bei solchen Beträgen anscheinend lockerer zu handhaben... Es handelt sich um mehrere Jahre mit gleichgelagerten Sachverhalten, sodass die Beträge in der Gesamtschau aufzusummieren sind. Nach meiner Kenntnis existiert in NRW eine interne Verwaltungsanweisung, wonach bei Hinterziehungsbeträgen unter 5.000 € regelmäßig kein Strafverfahren eingeleitet wird. Streng genommen müsste allerdings bereits nach jeder Betriebsprüfung (insbesondere im Bereich der Umsatzsteuer) ein Strafverfahren eröffnet werden. Praktisch ist das für die Finanzverwaltung und die Staatsanwaltschaften nicht leistbar, weshalb hier erheblicher Ermessensspielraum besteht. Was auch grundsätzlich zu begrüßen ist. Legt man jedoch die Zahlen des Docs zugrunde und rechnet mit einem Grenzsteuersatz von 35 %, ergibt sich auf einen Schlag eine (hinterzogene) Steuer von rund 25.000 €. Spätestens ab dieser Größenordnung kann die Behörde nicht mehr wegschauen. Entscheidend wird letztlich sein, wie viele Jahre tatsächlich betroffen sind und welche individuellen Eckdaten der Fall aufweist. Aber auch in München, wo erfahrungsgemäß die „Schmerzgrenze“ etwas höher liegt, dürfte bei dieser Dimension kaum noch von einer Bagatelle gesprochen werden. |
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