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| Autor: | token | ||
| Datum: | 03.09.25 10:43 | ||
| Antwort auf: | Re:Wiedereinstieg nach / während Burnout ist schwer. von Nehemia | ||
>Ich bin sicher, dass es da Regelungen gibt. Kann ja nicht sein, dass man im Krankengeld, noch dazu wegen Psychischer Probleme, normal Unterhalt zaheln muss. > Das entscheidende ist der sogenannte Selbstbehalt nach Düsseldorfer Tabelle. Rutscht man mit seinen Einkünften unter diesen Selbstbehalt kann der Unterhalt reduziert werden. Grundsätzlich steht man auch im Krankengeld in der Verpflichtung voller Unterhaltszahlungen, da reduziert sich erstmal nichts. Auch andere Impacts ändern erstmal nichts, als Unterhaltszahler hast du eine fast schon sklavische Pistole auf der Brust das bedienen zu müssen. In der Praxis kann das durchaus wild werden für einen Unterhaltszahler. Dann zieh doch in eine kleinere Wohnung. Dann mach doch Überstunden oder such dir einen Nebenjob. Unterhalt wird nach einem Ist-Zustand zum Trennungszeitpunkt gesetzt, und dieser Stand ist dann bindend. Auch ich war in genau dieser Situation und krieg schon wieder 180 Puls wie geisteskrank betriebsblind die juristischen Regularien sind. Sowas kann man sich imo nur ausdenken wenn man im Unterhaltszahler pro Forma einen gierigen Bösewicht und im Unterhaltsempfänger pro Forma ein armes ausgeliefertes Opfer ausmacht. Da ist man tatsächlich ein Stück weit der Einsicht des einstigen Partner ausgeliefert. |
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