Thema:
Re:Wiedereinstieg nach / während Burnout ist schwer. flat
Autor: token
Datum:04.09.25 08:42
Antwort auf:Re:Wiedereinstieg nach / während Burnout ist schwer. von Xtant

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>>In der Praxis kann das durchaus wild werden für einen Unterhaltszahler. Dann zieh doch in eine kleinere Wohnung. Dann mach doch Überstunden oder such dir einen Nebenjob.
>>Unterhalt wird nach einem Ist-Zustand zum Trennungszeitpunkt gesetzt, und dieser Stand ist dann bindend. Auch ich war in genau dieser Situation und krieg schon wieder 180 Puls wie geisteskrank betriebsblind die juristischen Regularien sind. Sowas kann man sich imo nur ausdenken wenn man im Unterhaltszahler pro Forma einen gierigen Bösewicht und im Unterhaltsempfänger pro Forma ein armes ausgeliefertes Opfer ausmacht. Da ist man tatsächlich ein Stück weit der Einsicht des einstigen Partner ausgeliefert.
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>Ist aber nicht zwangsweise so. Hier ähnliche Grundsituation.
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Es geht mir um die juristische Perspektive auf das Verhältnis von Unterhaltszahler und Unterhaltsempfänger. Und da bleibe ich dabei, du wirst juristisch komplett im Stich gelassen, und bist der Einsicht des Ex-Partners ausgeliefert.

>Krankengeld war aber (viel) näher am vorherigen Netto als gedacht. Da man ja auch für die Arbeit gewisse (indirekte) Aufwendungen hat, machte es bei mir fast keinen Unterschied. War aber auch nur und sieben Monate im Krankengeld.

Es geht doch nicht darum ob man das im Krankengeld leisten kann oder nicht. Sondern um die juristische Bewertung des Krankengelds. Denn, was passiert da formal. Die Unterhaltszahlung berechnet sich anhand eines Snapshots der bestehenden Einkommensverhältnisse. Daran finde ich jetzt erstmal nichts bemerkenswertes.

Und jetzt haben wir diesen Betrag X der sich anhand der Einkünfte bemisst, aber selbst wenn eine Situation entsteht wo du krankheitsbedingt arbeitsunfähig bist, selbst dann wenn im bestehenden Rahmen eine vollkommen unverschuldete Reduktion der Basis aus der sich X errechnet hat zu Stande kommt, sagt das Gesetz, X wird nicht temporär neu berechnet, X bleibt X. Do it.

Das ist im Falle des Krankengelds wenn man vernünftig haushaltet und mit Puffern unterwegs ist statt laufende Kosten auf Kante zu nähen noch kein Problem. X ist auch im Krankengeld leistbar. Ob das fair ist, geschenkt, kann ja einfach eine leicht kuriose in der Praxis aber nur leidlich relevante Rechtsinsel sein. Aber diese juristische Perspektive dass X verbindlich X bleibt und zu bedienen ist bleibt auch weit darüber hinaus bestehen.

Du schnallst also im Krankengeld den Gürtel etwas enger und alles liegt bei dir, geschenkt. Aber dann leitest du daraus bspw. ab, ich bin arbeitsunfähig, ich bin krank, ich hab nicht mehr diese Leistungsfähigkeit, ich muss was ändern. Und diese Änderung ist dann eben im Regelfall, nicht eine wo du mehr verdienst, sondern wo du deutlich weniger verdienen würdest, ist doch klar, du willst dich in so einem Moment downsizen. Und zwar nicht weil du dem Ex-Partner um diesen Betrag X betrügen möchtest, sondern weil du komplett am Arsch bist.

Das Problem, so ein Schritt ginge ja von dir aus, du kündigst den Job, du wechselst in einen schlechter bezahlten Job. Was passiert da mit X? X bleibt X. Du musst das bedienen. Wo ursprünglich die individuelle Snapshot-Situation X ermittelt, gilt nun in allen Fällen der für alle allgemeingültige Selbstbehalt, ein dem Unterhaltszahler zugestandenes Minimum was er quasi nach Durchschnitt zum Leben braucht. Und daran hast du dann nötigenfalls dein Leben anzupassen wenn du X nicht mehr bedienen kannst.

Und da wo du juristisch kaum Hebel hast, hat die Gegenseite juristisch Hebel, die bis zur Zwangsvollstreckung und Kontopfändung reichen.

Es gibt noch andere interessante Auswüchse im Umgang mit diesem sogenannten Selbstbehalt. Angenommen du gehst nach so einer Trennung in eine neue Beziehung, eine andere Frau mit der man dann zusammen zieht. Intuitiv, so denke ich, würde man annehmen, dass die Justiz nicht auf die Idee kommen würde sich den Leistungsbetrag nötigenfalls bei dieser Partnerin zu holen mit der man lebt. Was hat diese damit zu tun. Und klar, so ist es juristisch nicht formuliert. Aber das was die Justiz da vorsieht läuft faktisch dennoch auf genau das hinaus. Denn lebst du in einer Haushaltsgemeinschaft, so wird der sogenannte Selbstbehalt einfach halbiert. Und was bedeutet das? Dass nun die neue Partnerin den Gap zu X faktisch zu deckeln hat.


Und gesellschaftlich ist halt dennoch diese Perspektive auf nicht zahlende und sich windende Arschlochmänner mit ihren armen ausgelieferten Frauen im Existenzkampf verhärtet. Siehe peppi-Reflex welche Statistik er da anschleppt. Meinetwegen. Nur sollte sowas halt für den gesetzlichen Rahmen komplett egal sein. Da sollte es um faire Regelungen gehen, und nicht um Regelungen welche die eine Seite mit allen Hebeln ausstatten und die andere in einer Lohnsklaverei binden aus der diese keinen Ausweg mehr erkennen kann.


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