Thema:
Re:Wiedereinstieg nach / während Burnout ist schwer. flat
Autor: suicuique
Datum:04.09.25 13:10
Antwort auf:Re:Wiedereinstieg nach / während Burnout ist schwer. von token

Erst mal danke für deine Geschichte und dass Du dir die Zeit genommen hast, so ins Detail zu gehen. Das ist alles andere als selbstverständlich. Kann mir gut ausmalen wie einen die Gesamterfahrung zeichnen oder gar traumatisieren kann.

Folgendes würde ich noch gern kommentieren. Sieh es mir bitte nach dass ich das auf rationaler und nicht emotionaler Ebene tu. Da fehlen mir schlicht die persönlichen Erfahrungen.


>Und ich halte es für absolut legitim da mit Blick auf die rechtlichen Regularien verärgert zu sein. Das Kölner Urteil zum Krankengeld ist doch ne Farce imo und lässt schon tief blicken. Warum wird eine komplett offensichtliche Reduktion von Einkommen nicht automatisch auf beide Schultern verteilt, sondern muss in vollem Umfang vom Unterhaltszahler getragen werden. Warum hat ein Unterhaltszahler keinerlei Spielräume sich autonom auf eigenen Wunsch beruflich zu verändern, ohne damit mögliche Gehaltseinbußen ebenfalls in vollem Umfang tragen zu müssen, wenn das Gericht zum Schluss kommt, dass dieser ja durchaus noch den anderen Beruf machen könnte. Ich verstehe ja wenn man sagt, ey, du kannst als Unterhaltspflichtiger jetzt nicht einfach sagen, ich gehe Zeitungen austragen, du hast eine Verpflichtung, du hast eine Verantwortung, aber SO?! What the fucking fuck?!

Ich vermute der Grund dafür liegt darin dass im Urteil zur Unterhaltszahlung ein Festbetrag definiert wird. Und nicht ein Prozentsatz deines Gehaltes. So muss "lediglich" geprüft werden ob nach Abzug der festen Unterhaltszahlung noch genug übrig ist dass man über dem Selbstgehalt bleibt.
So wie Gehalts- und Karrieresprünge nach oben sich nicht sofort in einer Anhebung auswirken, so fehlt damit auch eine automatische Anpassung nach unten wenn man gesundheitsbedingt berufsmäßig kürzer treten muss.
Ich kann nur vermute dass der Weg über einen Festbetrag der praktikablere Weg ist: da kann man kalkulieren. Was braucht das Kind? Was kann der Vater leisten? Sieht erst mal einfach und simpel aus.
Berücksichtigt in der Umsetzung aber halt nur bedingt Veränderungen, weswegen es dann externe und weitere Möglichkeiten wie die Abänderungsklage braucht um diese Festlegung u. U. noch mal auf den Prüfstand zu legen.

Dass man hierbei noch die Motive berücksichtigt warum der Unterhaltspflichtige nun weniger verdient leuchtet mir auch nach deiner Erklärung nur bedingt ein.
Revanchismus als Motiv ist mir da als Erklärung zu platt, aber ich kenn die Statistiken nicht. Ich mag nicht ausschliessen dass das tatsächlich oft ein Ventil ist um dem Ex-Partner eins auszuwischen.

Verstehe ich deinen Fall aber insoweit richtig, dass am Ende doch noch eine Neubewertung statt gefunden hatte?

gruß


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