Thema:
Re:Ich lass das einfach mal hier flat
Autor: _bla_
Datum:15.09.25 14:00
Antwort auf:Re:Ich lass das einfach mal hier von Pfombo

>Nicht umsonst gab es zB bei Höcke auch erst Gerichtsverfahren (2019 waren die), nach denen man ihn tatsächlich als Faschisten bezeichnen durfte. Auch, wenn den meisten von uns das vorher schon ziemlich klar war.

Nein. Man durfte Höcke auch vorher schon als Faschisten bezeichnen, wenn man dafür stichhaltige und nachprüfbare Argumente hatte. Der entscheidende Punkt ist, das man nicht einfach irgendjemanden pauschal als Faschisten bezeichnen darf, das wäre eine Beleidigung und auch nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt. Es braucht „überprüfbare Tatsachengrundlagen“ auf denen diese Meinungsäußerung aufbaut und die sie untermauern. Die Verwaltung Stadt Eisenach wollte eine Demo gegen Höcke verbieten, weil Höcke dort als Faschist bezeichnet wurde. Die Anmelder der Demo haben dann von Gericht erklärt aufgrund welcher nachprüfbarer Tatsache sie Höcke für einen Faschisten halten und haben recht bekommen. Höcke selbst hat vorher offenbar nie dagegen geklagt, wahrscheinlich weil er wusste das einen solchen Prozess verlieren würde. Das Gericht hat aber gerade nicht entschieden, das Höcke ein Faschist ist, sondern eben nur entschieden, dass es eine zulässige Meinungsäußerung ist.


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