Thema:
Re:Fahrt mit einem modernen Auto flat
Autor: Zinkhal
Datum:19.09.25 13:43
Antwort auf:Re:Fahrt mit einem modernen Auto von 17383

>>Dass die Abschaltung nicht permanent sein darf ist seit 2024 rechtlich vorgeschrieben in der entsprechenden EU Vorordnung:
>>[https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32021R1958]
>
>Abschaltung bei meinem Fahrzeug blind drei Klicks auf zwei Buttons am Lenkrad innerhalb von 0,3 Sekunden. Sobald das erste mal bimmelt setzt der pawlowsche Hund Reflex ein und die Muscle Memory erledigt den Rest.
>
>Hochsetzen des Bimmeln auf +5/ +10 sind gefühlt 5 Klicks auf Touchscreen in mehreren Menüs UND Knöpfen. Folge ist, dass ich die Funktion quasi immer ausschalte, obwohl ich viel lieber das Klingeln bei +5/ +10 hätte und die Funktion nur bei langen Autofahrten auf unbekannten Strecken nutze.
>
>Schade.


Hatte mich bei meinen letzten Probefahrten auch tierisch genervt. Beim Audi hat man eine frei belegbare Lenkradtaste. Schön, dass Audi selbst schon die Ausschaltung der akustischen Warnhinweise zur Vorauswahl angeboten hat. Somit war es ein Klick und das Thema war erledigt. Nervig war jedoch, dass auch die Verkehrszeichenerkennung im Head-Up-Display ständig geblinkt hat, sobald man drüber war (zumindest im A6 Hybrid). Das konnte man zwar auch abschalten, war aber nicht als Shortcut hinterlegbar. Beim A6 e-tron hat es nicht geblinkt, sondern es kam nur eine Ausrufzeichen als Hinweis dazu. Das hat mich nicht gestört. Rauscodieren ist wohl problemlos möglich, führt aber streng genommen dazu, dass die Betriebserlaubnis erlischt.

Unterm Strich können die Hersteller aber nichts dafür. Allein, dass es so gut wie keine Toleranzbereich gibt, ist bekloppt. Mein Fahrlehrer hat früher immer gesagt, ich soll immer 10 mehr fahren, alles andere ich Verkehrsbehinderung. ;)


< antworten >