Thema:
Re:Rechtsfrage Autoverkauf flat
Autor: Mugen
Datum:06.10.25 19:51
Antwort auf:Rechtsfrage Autoverkauf von Nehemia

Er haftet für den Schaden, wenn er den Schaden verursacht hat. Aber, um das nachzuweisen wird es echt schwierig für dich werden. Außer du kannst ihn ein Austausch eines Teils am Motor nachweisen, also ab zur Werkstatt. Dein Fehler war nicht die Angabe der Anzahl der Vorbesitzer, sondern dass du die Rückabwicklung akzeptiert hast. Ich hätte höchstens einen Nachlass gegeben. Und privat musst du keine Gewährleistung geben.
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