Thema:
Re:Sammelantwort flat
Autor: Xtant
Datum:07.10.25 09:26
Antwort auf:Re:Sammelantwort von thestraightedge

Warum soll man, wenn man ein Auto wirklich will, auf einmal vom Kauf zurücktreten, nur weil vor 10 Jahren ein enger Verwandter das Auto ein Jahr auf sich zugelassen hatte, damit aber nicht gefahren ist?

Man muss da bei den Begrifflichkeiten auch ziemlich aufpassen... sie war damit auch KEIN FAHRZEUGHALTER, eine Eintragung im Brief alleine reicht dafür nicht.

Bei diesem Alter sollte es zudem wertmäßig relativ unerheblich sein, ob da nun zwei oder drei Halter im Brief stehen.

Siehe hier:
[https://openjur.de/u/166396.html]

Es mag zwischen einem Tag und einem Jahr zwar ein gehöriger Unterschied sein - aber vom Grundsatz her ist das Urteil klar.

Oder siehe auch hier:
[https://openjur.de/u/2294598.html]
Da geht es zwar genau andersrum, zeigt aber ebenfalls, dass sein Fehler nicht automatisch zu einer Rückabwicklung berechtigt. Entscheidend ist die Zahl der Nutzer ("Besitzer"), nicht die Zahl der Brief-Einträge.

Klar kann das der Käufer in dem Sinn nicht wissen. Er kann aber auch nicht davon ausgehen, dass er automatisch soweit zwingend im Recht ist. Ich behaupte mal, er hätte es bei Widerstand von Nehemia NICHT auf eine Klage ankommen lassen - weil es ihm bei der Rückgabe halt auch gar nicht um den Lapsus im Kaufvertrag geht.


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