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| Autor: | king_erni | ||
| Datum: | 07.10.25 14:57 | ||
| Antwort auf: | Re:Sammelantwort von thestraightedge | ||
>Mich hätte das massiv gestört, weil bei solchen Invests einfach ALLES passen muss. Da muss ich die rechtliche Bewertung gar nicht vertiefen. Ich habe selbst 5 Jahre lang mit Young- und Oldtimern gehandelt (meist W123, W124, ein paar 944er Porsche waren auch dabei). Fast bei allen Ankäufen von Privat haben Details nicht gepasst. Das ist vollkommen normal. Gerade bei der Anzahl der Vorbesitzer sind viele private Verkäufer oft im Irrtum. Ich habe es schon oft erlebt, dass Tageszulassungen als "aus 1. Hand" verkauft wurden, weil der vorherige Besitzer ja ein Autohaus war und man das schlicht nicht als "Vorbesitzer" interpretiert hat. Ist sachlich natürlich falsch, aber irgendwo nachvollziehbar. Wenn der Rest des Deals gepasst hat und das KFZ im entsprechenden Zustand war, hat man dann einen Nachlass auf den Preis rausgehandelt und die Sache war vergessen. Klar, wenn es jetzt 3 statt 2 Vorbesitzer sind, dann ist das ärgerlich. Wenn das Auto aber sonst den Erwartungen entspricht, dann ist man da kulanter. Und gerade als gewerblicher Händler hast du mit einer Vielzahl von wirklich kuriosen Geschichten und Vertuschungsversuchen zu tun, deswegen ist man beim Ankauf auch besonders penibel (ohne dem VK zu sehr auf die Nerven zu gehen). Ein Blick in die Papiere ist da obligatoisch um die Anzahl der Vorbesitzer zu ermitteln. Wenn der MX-5 jetzt so ein gewichtiges Investment ist, dann wäre ich da als Käufer besonders penibel. Ich glaube der Grund ist hier ein anderer und könnte indirekt etwas mit den nun mutmaßlich klappernden Ventilen zu tun haben. Faktisch gesehen liegt beim Kauf Privatperson an Privatperson die Verantwortung allerdings auch bei beiden Parteien, denn es gilt bei Aussschluss der Sachmängelhaftung "gekauft wie gesehen" und da ist auch der Käufer in der Pflicht die Angaben des Verkäufers zu prüfen. Soetwas wie Vorbesitzer ist ja für den Wert eines Klassikers nicht unerheblich, da hätte der Käufer also schon beim Kauf vor Ort genauer hinsehen müssen, was er ja anscheinend nicht getan hat. So klar ist die Schuldfrage da für mich nicht. Er hatte ja Zugriff auf den Brief und damitwar die Anzahl der Vorbesitzer*innen klar ersichtlich. Ich hätte da als Verkäufer auch nicht so schnell klein beigegben, aber das ist ja nun eh nicht mehr rückabwickelbar. Den mutmaßlichen Schaden trägt ja jetzt der Verkäufer, das wieder beim Käufer einzuklagen dürfte schwer werden. |
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