| Thema: |
|
||
| Autor: | Farpoint|FL | ||
| Datum: | 20.10.25 00:07 | ||
| Antwort auf: | Re:Auswandern - New Game Plus im Real Life von Mr.ED | ||
>Etwas außerhalb von Phichit.Der Rest der Verwandschaft lebt auch dort.Bei nem Forentreffen in Südostasien wäre ich dabei.:) Ich habe einen zehnjährigen Sohn und eine dreizehnjährige Tochter,und wenn in Deutschland wieder eingezogen wird,in ein paar Jahren,hauen wir ab.Ich kann leider nicht zulassen das meine Kinder in Ostpolen mit einem Bauchschuss verbluten. Die Wehrpflicht ruht nicht, nur weil jemand im Ausland ist. Das bedarf einer Genehmigung. Ebenso werden Ausweisdokumente nicht mehr verlängert, wenn sich jemand der Wehrpflicht entzieht. Die einzige sichere Methode, sich endgültig von der Wehrpflicht zu befreien, ist die Aufgabe der deutschen Staatsbürgerschaft nach Annahme einer anderen Staatsbürgerschaft. Allerdings: "Wehrpflichtige benötigen daher für den Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit die Zustimmung des Bundesministeriums der Verteidigung oder der von ihr bezeichneten Stelle, es sei denn der Wehrpflichtige hat in einem Staat, dessen Staatsangehörigkeit er auch besitzt, bereits Wehrdienst geleistet." Und Wehrplichtig sind alle männlichen Staatsbürger ab 18 Jahren. Minderjährige können ihre Staatsbürgerschaft nur mit Entscheid eine Familiengerichts aufgeben. Das geht in der Regel wenn es dem Zusammenhalt der Familie dient zum Beispiel beim Auswandern in ein Land, dass keine zwei Staatsbürgerschaften erlaubt. Ist das allerdings bei Minderjährigen in dem Land erlaubt, wird der Antrag regelmäßig abgelehnt. So einfach ist das also nicht. |
|||
| < antworten > | |||