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| Autor: | Telemesse | ||
| Datum: | 29.10.25 15:24 | ||
| Antwort auf: | Re:Warnmeldung der Sparkasse von Corben Dallas | ||
>>Natürlich habe ich die korrekte Bezeichnung vom Vordruck der Versicherung übernommen, aber: was soll denn dieser Quatsch? > >Da ich bei einer Bank arbeite, kann ich gerne noch mehr zur Aufklärung beitragen. Wie schon richtig bemerkt stimmen die Empfängerangaben auf einer Rechnung oder einem Zahlschein nur sehr selten zu 100% mit der tatsächlichen Kontobezeichnung überein, was dann in einer Warnmeldung resultiert. > >Bei privaten Kontoinhabern ist es kaum besser, da die Konten laut Geldwäschegesetz immer exakt auf den oder die im Pass stehenden Namen lauten müssen. Die meisten haben mindestens zwei Vornamen, nutzen aber nur einen. Wenn du da auf Helga Müller überweist und das Konto auf Helga Stefanie Müller lautet, kommt ebenfalls ein Warnhinweis. > > Wir haben in letzter Zeit auch vermehrt Mitteilungen von Kunden bekommen, die Rechnungen an uns bezahlen wollten, dabei aber die besagten Fehlermeldungen erhielten. Jedesmal lag es an Abweichungen in der Schreibweise des Zahlungsempfänger. Ich habe jetzt bei unserer Bank sämtliche mir einfallenden abweichen Schreibweisenmöglichkeiten als sog. "Alias Bezeichnungen" hinterlegen lassen. Seit dem haben wir keine Fehlermeldungen mehr erhalten. Also zum Beispiel: Die Firma heißt richtig Küchen Fritze GmbH Als Alies kann man jetzt hinterlegen: 1. KÜCHEN FRITZE GMBH 2. Küchen-Fritze GmbH 3. KÜCHENFRITZE GMBH 4. küchen-fritze gmbh 5. u.s.w. Das ist imo einfacher als allen Kunden beizubringen, exakt die richtige Schreibweise zu verwenden oder am besten gleich den QR Code zu nutzen. |
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