Antwort auf den Beitrag "Re:Nooooo" posten:
Nickname:
Passwort:
Thema:
Nachricht:
>>>>Pump-and-Dump. >>>> >>>>Das klappt so gut, dass es verboten ist. Es gibt klare Gesetze dagegen (§ 20a Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des Wertpapierhandelsgesetzes) ... >>> >>>Bist Du sicher dass Du dich da nicht verschrieben hast bei deiner Quelle? >> >>[https://www.buzer.de/gesetz/640/a8141.htm] > >Hmm da ist was nicht up to date, sorry. > >[i:§ 20 Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission im Rahmen des Energiewirtschaftsgesetzes >Die Bundesanstalt übermittelt der Europäischen Kommission auf Verlangen diejenigen Angaben zu Geschäften in Finanzinstrumenten einschließlich personenbezogenen Daten, die ihr nach Artikel 26 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 mitgeteilt worden sind, soweit die Europäische Kommission deren Überlassung gemäß § 5a Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes auch unmittelbar von den mitteilungspflichtigen Unternehmen verlangen könnte und die Europäische Kommission diese Informationen zur Erfüllung ihrer im Energiewirtschaftsgesetz näher beschriebenen Aufgaben benötigt.] > >Ich sehe da immer noch nicht wie der hier relevant ist. >Privatpersonen sind [b:nicht mitteilungspflichtig] oder stellt das jemand ernsthaft in Frage? > >gruß
mailbenachrichtigung?