Antwort auf den Beitrag "Re:Hab ich schon" posten:
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>>Jeder AG ist verpflichtet Dir auf Verlangen eine bAV in Höhe von 4% der BBG durch Entgeltumwandlung anzubieten. >>[https://dejure.org/gesetze/BetrAVG/1a.html] >> >>Hat einen festen Fälligkeitstermin. Das Erreichen der Altersgrenze. >>Kommst du bis zu dem Zeitpunkt nur schlecht ran. Unter gewissen Bedingungen gar nicht (Stichwort: Abfindungsverbot). > >Ich weiß nicht ob es dasselbe ist, jedenfalls zahlt der AG alles selbst ein (keine Entgeltumwandlung, ist 5 Jahre gesperrt), das habe ich bewusst anstelle Gehaltserhöhung genommen. Läuft aber halt über den AG (erstmal). > >>Soll jetzt keine Empfehlung sein oder sowas. Ich mach zb keine. >>Aber Du hast gefragt ob es da Konstrukte gibt ;) >> >>gruß
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