Antwort auf den Beitrag "Re:Was verkauft - Transportschaden - wie ist das Vorgehen?" posten:
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>Hatte ein NAS mit 2 HDDs verkauft ([https://bit.ly/3k7hEBS]). >M.E. gut verpackt (5cm Luftpolster auf allen Seiten). >Trotzdem, er sagt: Gehäuse gebrochen. Eine HDD defekt. >Belegt mit Fotos. >Tja, kann ja mal passieren, war wohl ein zu robustes Handling von DHL. > >Wer muss nun die DHL Transportversicherung anzapfen - er oder ich? >Wie wahrscheinlich ist es, dass die in dem Fall zahlt? >Es steht da dann ja Aussage gegen Aussage (ich: "gut verpackt", Käufer: "nicht gut GENUG verpackt"). Ich kann nicht beweisen, dass ich es gut verpackt habe (leider kein Foto gemacht). > >Er will nun eine "gütliche Einigung" außerhalb des Systems. >Was hindert ihn daran, danach trotzdem noch den Paypal/eBay Käuferschutz anzurufen, wenn ich ihm, sagen wir mal die Hälfte des Kaufpreise unter der Hand erstatte?
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