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>>Anscheinend gilt auch hier die juristische Standardantwort „…kommt drauf an…“: [https://www.juraforum.de/ratgeber/wirtschaftsstrafrecht/wash-sales-im-wirtschaftsstrafrecht-und-steuerrecht-ein-kurzer-einblick] > >Den Link hatte ich auch schon gelesen und den Teil mit der Marktmanipulation kann ich für mich zumindest ausschließen :-D Aus rein steuerlicher Sicht scheint das schon i. O. zu sein, erst Recht, wenn man paar Tage verstreichen lässt vor dem Wiederkauf. > >Hatte aber auch gelesen, dass es wohl 2020 (?) noch Änderungen an der Regelung gab und der Link somit nicht mehr aktuell ist.
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