Antwort auf den Beitrag "Re:Gibt es denn wirklich vergleichbare Versuche?" posten:
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>> ... ein Vollrausch wird als Strafmildernd angesehen ... > >Mal abgesehen davon ob ich diese Regelung sinnhaft finde oder nicht (spoiler: ich finde sie dämlich), unterscheidet der § 323a StGB nicht die Ursache für den Rausch. >[https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__323a.html] > >Es gibt hier also keine Bevorteilung von Alkohol, wie du sie in den Raum stellst. > >gruß
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