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>>Hast Du dazu ne Quelle oder magst Du das mal raussuchen? > >[https://www.ecommerce-verbindungsstelle.de/einkaufen-im-internet/einkaufen-im-ausland-und-anwendbares-recht.html] > >Es stimmt dann, wenn der Käufer Endverbraucher ist und sich der Verkäufer mit seiner Website auch ausdrücklich an Käufer in dessen Land richtet, z.B. durch Sprachauswahl, Hinweis auf "Internationale Kundschaft" etc. > >Wenn der Verkäufer in den AGB einen Gerichtsstand nennt UND das o.g. ebenfalls zutrifft, dann gilt der Gerichtsstand mit dem für den Verbraucher günstigeren Recht.
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