Antwort auf den Beitrag "Re:Heute überhaupt noch praktikabel?" posten:
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>>Pakete werden doch meist irgendwo abgelegt… > >Streng genommen: Ist nicht der Paketdienstleister in der Beweispflicht bzgl der Annahme? > >Ich bilde mir zumindest ein, sowas änliches mal gelesen zu haben. >Erster Googletreffer hierzu: >[i:Ein Paket gilt erst dann als zugestellt, wenn ein Käufer wirksam Besitz an der Sache erlangt hat – also das Paket in den Händen hält. Die Benachrichtigungskarte im Briefkasten oder die Abgabe bei Nachbarn bewirken dies nicht. Demzufolge beginnt auch die gesetzliche 14-tägige Widerrufsfrist erst, wenn die empfangende Person das Paket bei einer Packstation, einer Postfiliale oder den Nachbarn abgeholt hat]. > >Man mag das korrigieren. > >gruß
mailbenachrichtigung?