Antwort auf den Beitrag "Re:Umsatzsteuerbefreiung kommt wohl 2023" posten:
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>>>Gilt sowas das nur für Neuanlagen oder auch rückwirkend? >> >>Steht da nicht drin. Eine Rückwirkende Rückerstattung bereits gezahlter USt./MWSt. kann ich mir allerdings schwer vorstellen - aber ich würde davon ausgehen, dass auch Bestandsanlagen entspr. künftig keine UST. auf Einspeisevergütung und Eigennutzung mehr zahlen müssen. > >Ausgeschlossen ist eine Rückforderung nicht. Wenn Umsätze künftig umsatzsteuerfrei werden, die zuvor umsatzsteuerpflichtig waren, muss nach der Gesetzeslage bei Ojekten die je nach Typ vor innerhalb von 5 oder 10 Jahren angeschafft wurden, anteilig die geltend gemachte Vorsteuer zurückgezahlt werden, da eine Änderung der Verhältnisse vorliegt. Das gilt auch für Photovoltaikanlagen. > >Jetzt kommt es natürlich darauf an, wie das ganze im Umsatzsteuergesetz umgesetz wird. Gut möglich, dass da eine Ausnahme oder Optionsmöglichkeit geschaffen wird.
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