Antwort auf den Beitrag "Re:Nochmal zum Entfall der MwSt ab 2023" posten:
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>>Bist du nicht am Netz angeschlossen (Inselbetrieb), nimmt du nicht am wirtschaftlichen Verkehr teil und erzielst auch dementsprechend keine Einnahmen. Damit ist § 2 UStG nicht einschlägig. Etwaige Steuerbefreiungen sind dann egal. > >OK, dann war mir nicht klar wo das steht, dann hast du höchstwahrscheinlich leider recht. Ich stelle mir das trotzdem irgendwie merkwürdig vor wie das dann umgesetzt wird, aber es ist ja such schließlich ein deutsches Gesetz. ;)
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