Antwort auf den Beitrag "Re:Es liegt an den komplett unterschiedlichen Berechnung" posten:
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>>… Methoden. In BW wird die Wohnfläche überhaupt nicht berücksichtigt, sondern nur die Grundstücksfläche mit Bodenrichtwert herangezogen, die mit 0.91% Steuer x Hebesatz gerechnet wird. >> >>Der Stadtkämmerer hat die vorläufigen Werte bestätigt (Anpassung Hebesatz tbd), und sagte: ist Landesvorgabe, wir als Stadt können nix ändern. >> >>In RLP und Bayern wiederum greifen komplett andere Methoden. >> >>Der Bericht ist sicher in einer Mediathek verfügbar, es war ein Wirtschaftsmagazin auf dem SWR. > > >Das ist korrekt: >Gleich großes Grundstück, gleiche Bebauung und gleich hoher Bodenrichtwert und trotzdem dieser eklatante Unterschied. >Das wird vor Gericht nicht standhalten.
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