Antwort auf den Beitrag "Re:Ungültige Vollmacht?" posten:
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>>Ich würde meinen Laienhintern darauf verwetten, dass nach Treu und Glauben davon auszugehen ist, dass der Bevollmächtigte nicht bevollmächtigt ist. Den Nachweis hat dieser ja selbst erbracht, indem er eine auf eine andere Person gefertigte und abgelaufene Vollmacht vorgelegt hat. Es ist ja nicht so, dass der Bevollmächtigte >>unbekannt ist und es hier nur um eine nicht vorgelegt Vollmacht geht. Vielmehr begehrt hier jemand eine Mieterhöhung und legt den Nachweis vor, dass er nicht berechtigt ist. >> >>Nun ja, im Zweifelsfall würde ich mich an deine Empfehlung halten;-). > >Es ist etwas komplizierter. Grundsätzlich benötigt man auch für einseitige Willenserklärungen gar keine schriftliche Vollmacht, eine mündliche oder wie hier eine abgelaufene, stillschweigend verlängerte Vollmacht ist völlig ausreichend. Die Willenserklärung wird erst dadurch nichtig, dass der Adressat die fehlende Vollmacht rügt.
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