Antwort auf den Beitrag "Re:Meiner Vermieterin will mich in 3-4 Jahren kündigen." posten:
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>>Kurzfassung: >>In dem beschriebenen Fall wäre nur eine Eigenbedarfskündigung rechtlich zulässig. Ein geplanter Verkauf oder eine geplante Modernisierung sind keine Kündigungsgründe. Auch fehlende finanzielle Mittel sind kein Kündigungsgrund. >>Sinnvoll wäre in deinem Fall z.b. ein Aufhebungsvertrag in beidseitigem Einvernehmen. Hier könntest du dann die Bedingungen zu deinen Gunsten frei aushandeln. >>Z.b.: Herr Futzi und Frau Vermieter beenden das Mietverhältnis einvernehmlich zum 31.12. 2027. Als Ausgleich zahlt Frau Vermieter Herrn Futzi eine Auszugspauschale in Höhe von X.000,-€ und verzichtet auf die Durchführung von vertraglich geschuldeten Schöhnheitspreraturen. >>Sollte Herr Futzi vor dem 31.12.2027 ausziehen wollen ist das jederzeit unter Verzicht auf eine Kündigungsfrist möglich. Der Anspruch auf die Auszugspauschale entsteht mit dem Tag des tatsächlichen Auszugs. >> > >Auch wenn es mich nervt und es mich traurig macht, denn ich werde nichts Vergleichbares (und bezahlbares) finden. Wahrscheinlich hast du recht. Es führt zu nichts, wenn ich mit denen streite. >Dein Vorschlag klingt plausibel und vernünftig, aber es mangelt mir an Verhandlungsgeschick und ich bin von Natur aus eher Konfliktscheu. Von daher müsste ich dafür raus aus meiner Komfortzone. Aber das ist dann eben so. > > >>Rumstreiten bringt in der Regel nichts ausser Stress und Ärger für beide Seiten. Die wollen dich raus haben aus der Hütte und im Zweifelsfall schicken die dir eine Eigenbedarfskündigung weil die Enkelin urplötzlich nur da ein Dach über dem Kopf findet. Also mach das beste draus und handele einen für dich Vorteilhaften Deal raus. Was du für das X einsetzt würde ich davon abhängig machen was die Hütte wert ist. 5-10k würde ich da mal als realistische Spanne ansetzen.
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