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>>Finger weg von der EINEN Subvention, die mal zu meinen Gunsten ist. Das sage ich ganz.. äh.. eigennützig. > >Ich meine, dass du aber dann Glück haben wirst, denn diese Regelung beträfe dann neue Eheschließungen und nicht bestehende. Ähnlich ist es ja auch mit dem gestrichenen [s:Kindergeld] Elterngeld ab 150.000€ zu versteuerndem Haushaltseinkommen. Das betrifft imho ebenfalls keine bereits geborenen Kinder sondern Geburten ab dem (noch festzulegenden?) Datum XY. > >Greets >Rocco
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