Antwort auf den Beitrag "Re:Schön geschrieben! Dazu Folge 205 von Wohlstand für a" posten:
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>>>>Die Aufgabe des Mindestlohns ist es nicht, Armut zu verhindern!!1!1!1 >>> >>>Meinst Du damit den "soll"- oder "ist"-Zustand? >>> >>>Letzterer sieht die Aufgabe nämlich so: >>>"Die Mindestlohnkommission prüft für ihre Entscheidung im Rahmen einer Gesamtabwägung, welche Höhe des Mindestlohns geeignet ist, zu einem angemessenen Mindestschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beizutragen, faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen zu ermöglichen sowie Beschäftigung nicht zu gefährden." >>>(Quelle:[https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsrecht/Mindestlohn/mindestlohngesetz.html]) >>> >>>Fett markierte Aufgabe lässt natürlich viel Interpretationsspielraum, klingt für mich aber nicht so nach arg viel mehr als Mindeststandard und damit in der Tat nur die Verhinderung von Armut? >> >>Nicht mal das: >> >>[I:Die Mindestlohnkommission, so Kampeter, sei „kein Reparaturbetrieb für Inflation oder andere sozialpolitische Probleme“. >> >>Die Vorsitzende Christiane Schönefeld, Zünglein an der Waage, teilt diese Position offenbar. Armutsschutz sei nicht die Aufgabe der Kommission, so Schönefeld. Der Wirtschaftsweise Achim Truger sagte der taz, dass der ausdeutbare Auftrag der Kommission ein Problem sei. Die Mindestlohnhöhe sollte sich „[b:an 60 Prozent des Medianlohns] orientieren. Das hätte dann einen Zusammenhang zur Armutsrisikoschwelle, die nicht mehr unterschritten würde.“] > >Ok, das ist interessant. > >Ausgehend von 174 Monatsstunden, einem aktuellen Mindestlohn von 12 EUR/h und einem Medianbruttoeinkommen von 3.551 EUR (Stand 2019) erreicht er diese Schwelle knapp nicht. Er dürfte sogar delticher drunter liegen wenn man berücksichtigt dass ich hier das 2019 Medianbruttoeinkommen zu Grunde gelegt habe. > >Laut Statistischem Bundesamt liegt er aktuell wohl bei 53%: >[i:In Deutschland gilt seit dem 1. Oktober 2022 ein gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von 12,00 Euro pro Stunde. Dies entspricht bei einer Vollzeitstelle rechnerisch einer Lohnuntergrenze von 1 987 Euro brutto im Monat. Damit erreicht der Mindestlohn 53 % des Bruttomedianverdienstes aller vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer/-innen. In der EU gibt es Bestrebungen, die nationalen Mindestlöhne auf mindestens 60 % des jeweiligen Bruttomedianverdienstes anzuheben.] > >In dem Zusammenhang vlt auch interessant: >[https://ec.europa.eu/eurostat/databrowser/view/EARN_MW_AVGR2__custom_2052869/bookmark/table?lang=de&bookmarkId=cf6ebbdc-9ef8-4ddd-9861-f676b4e47638] > >gruß
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