Antwort auf den Beitrag "Re:Könnte man als potentieller Kunde den Inhaber verklag" posten:
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>>D.h. ein Schild an der BVB Fankneipe mit der Aufschrift „Schalker unerwünscht“ sollte (nach meiner Laienauffassung) rechtlich OK sein. > >Du wolltest sicher schreiben "so rechtlich OK wie unnötig".
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