Antwort auf den Beitrag "Re:Böhmermann: Anmerkungen zur Cyberclown-Sendung..." posten:
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>>...frisch von heute: >> >>[https://edi.social/@janboehm/111041845944372112] >> >>Die vielleicht wichtigste Passage: >> >>[i:"Die gesamte Sendung und unsere komplette Recherche inklusive aller Quellen stehen weiterhin, seit knapp einem Jahr, online (z.B. hier: [https://youtu.be/dtZf-A4Qd5k?si=OPsNYq9FJ9y8Di3g)] und sind weder inhaltlich widerlegt worden noch juristisch angefochten noch presserechtlich zu beanstanden."] >> >>Weil sich hier ja auch manch einer einredet, dass die Luft für ihn dünn werde und sonstwas mehr oder weniger vage unterstellt. > >Ich bin mit Böhmermanns Anwalt gut befreundet. Daher äußere ich mich da nicht im Detail. Aber eins weißt Du als Journalist selbst: wegen Art. 5 GG ist es äußerst schwierig, auch unbelegte Berichterstattung verbieten zu lassen. Du musst da möglicherweise das Negativum beweisen, was in der Regel unmöglich ist. Dann überwiegt aber Art. 5 GG. > >Böhmermann ist Schmutz. > >gesendet mit m!client für iOS
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