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>>>>Wie steht ihr zur Rückführung wehrpflichtiger Ukrainer aus Deutschland? >>>>Ich denke, das kann man nicht rechtfertigen. Verstehe aber auch die Ukraine. >>>> >>>>TOM >>> >>>Steht das überhaupt zur Debatte? Geflüchtete Ukrainer erhalten doch durch die Massenzustrom-Richtlinie der EU ohnehin direkt eine dreijährige Aufenthaltsgenehmigung? >> >>die Ukraine kann eine Rückführung beantragen zwecks Strafverfolgung. > >Tut sie das auch? Ich konnte auf Anhieb nichts dergleichen finden.
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