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>>>>>Wie steht ihr zur Rückführung wehrpflichtiger Ukrainer aus Deutschland? >>>>>Ich denke, das kann man nicht rechtfertigen. Verstehe aber auch die Ukraine. >>>>> >>>>>TOM >>>> >>>>Steht das überhaupt zur Debatte? Geflüchtete Ukrainer erhalten doch durch die Massenzustrom-Richtlinie der EU ohnehin direkt eine dreijährige Aufenthaltsgenehmigung? >>> >>>die Ukraine kann eine Rückführung beantragen zwecks Strafverfolgung. >> >>Tut sie das auch? Ich konnte auf Anhieb nichts dergleichen finden. > >noch nicht, die Diskussion ist noch sehr neu. die nächsten Monate werden es zeigen.
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